In der aktuellen Situation haben wir uns entschieden, ein Projekt aus der Region – das Hilfswerk Schwaben-Bukowina – und zusätzlich die Aktion Deutschland hilft mit einer größeren Geldspende zu unterstützen. Damit wollen wir zur schnellen und zielgerichteten Hilfe in der akuten Notsituation beitragen, in die viele Menschen durch den Angriffskrieg auf die Ukraine geraten sind.
Unsere Geschichte verbindet uns eng mit der Region und den Menschen aus Bayerisch-Schwaben. Als Unternehmen sind wir uns unserer sozialen Verantwortung bewusst und leisten gerne unseren Beitrag zu einer besseren Gesellschaft.
Indem wir diejenigen unterstützen, die sich für ihre Mitmenschen, unsere Heimat und ein gutes Zusammenleben einsetzen: Vereine, Einrichtungen und Organisationen aus den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung und Sport.
Unser Engagement: Soziales, Bildung, Kultur
Kinder sind unsere Zukunft! Deswegen setzen wir uns mit voller Energie für die Kleinsten ein. Mit der Förderung des Eukitea Kindertheaters zum Beispiel, das Kindern den Umgang mit sensiblen Themen wie Mobbing und Klimaschutz näherbringt. Oder mit dem kostenlosen Verleih unseres Bobo-Busses, mit dem Schulklassen und Vereine unsere schöne Heimat bei einem Ausflug gemeinsam erkunden können.
Förderung Sport
Sport stärkt das Wir-Gefühl, ist gut für Gesundheit und Selbstbewusstsein und macht Riesenspaß. Für uns genug Gründe, um (Jugend-) Sportmannschaften und Vereine zu unterstützen.
Die Nachwuchsförderung ist uns besonders wichtig. Deshalb helfen wir Kinder- und Jugendabteilungen mit Geld- und Sachspenden.
Unsere Unterstützung auf einen Blick
Senden Sie uns eine Anfrage.
Spendenvoraussetzungen
Freiwillige Leistung
Das Spendenengagement von energie schwaben ist eine freiwillige finanzielle Zuwendung oder Sachleistung, die keine Gegenleistung des Spendenempfängers erwartet oder erfordert.
Gemeinnützige Institution
Spenden können nur an steuerbegünstigte („gemeinnützige“) und öffentlich-rechtliche Körperschaften bewilligt werden. Der Spendenempfänger muss ein eingetragener Verein (e.V.) oder eine Einrichtung sein, der/die als gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist und im Rahmen der Satzung u.a. soziale, kulturelle, landwirtschaftliche, religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige, wirtschaftliche oder politische Zwecke betreibt bzw. fördert und über einen Freistellungsbescheid verfügt.
Sitz im Versorgungsgebiet
Der Spendenempfänger muss seinen Sitz innerhalb des Versorgungsgebietes der energie schwaben gmbh haben.
Zweckgebundenheit
Die Spende ist streng zweckgebunden zur Förderung des in der Bewerbung angegebenen gemeinnützigen Zwecks zu verwenden.
Kein Anrecht auf Bezug
Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der Spende liegt allein im Ermessen der energie schwaben gmbh. Die Entscheidung erfolgt mittels interner Beratung und auf Grundlage der Vergabekriterien der energie schwaben gmbh.
Spendenhöhe liegt im Ermessen
Die Höhe der Spende liegt sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach allein im Ermessen der energie schwaben gmbh.
Anfrage begründet keinen Anspruch
Eine Anfrage über unser Anfrage-Formular begründet keinen Rechtsanspruch auf Erhalt einer Spende. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Spendenbescheinigung
Der Spendenempfänger verpflichtet sich zur Erteilung einer Zuwendungsbestätigung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (sog. Spendenbescheinigung).