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Informationen zur EEG-Senkung
Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022 abgeschafft. Das wurde vom Gesetzgeber so beschlossen – die sich daraus ergebende Entlastung von 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto) geben wir selbstverständlich direkt an alle unsere Kundinnen und Kunden weiter.
Was beutet die EEG-Umlagen-Senkung konkret für mich?
Ziel der EEG-Umlagen-Senkung ist es, so die Bundesregierung, Stromkunden bei den Energiekosten spürbar zu entlasten. Tatsächlich hat die öffentliche Hand sehr großen Einfluss auf die Endkundenpreise von Strom und Gas. Beim Haushaltskundenstrom machten Steuern, Abgaben und Umlagen 2021 durchschnittlich 40 Prozent des Strompreises aus. energie schwaben begrüßt daher den Wegfall der EEG-Umlage in der zweiten Jahreshälfte 2022. Ein Musterhaushalt wird dadurch um rund 150 Euro pro Jahr entlastet. So kann zumindest ein Teil der massiv gestiegenen Beschaffungskosten für Energie aufgefangen werden.
Wie erhalte ich die EEG-Umlagen-Senkung?
Wir kümmern uns um alles – Sie müssen nichts tun! Wir senken Ihren Stromarbeitspreis um 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto) zum 1. Juli 2022 automatisch, ohne dass unsere Kundinnen und Kunden dafür selbst aktiv werden müssen. Darüber hinaus versenden wir kein gesondertes Schreiben per Post. Damit die Preisveränderung stichtagsgenau bei der jährlichen Abrechnung berücksichtigt werden kann, wird der Verbrauch zum 01.07.2022 automatisch von uns geschätzt bzw. abgegrenzt. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand zum Stichtag an energie schwaben zu übermitteln. Ihren Zählerstand können Sie bequem hier unter https://www.energie-schwaben.de/privat/service/online-service übermitteln – alternativ können die Zählerstände auch gerne unserem Kundenservice telefonisch mitgeteilt werden oder Sie besuchen uns einfach persönlich in unseren Betriebsstellen.
Wird mein Abschlag aufgrund der EEG-Senkung automatisch gesenkt?
Nein, die Höhe Ihres Abschlags ändert sich nicht. Wir berücksichtigen die Senkung auf Ihrer Jahresabrechnung für den Lieferzeitraum ab 01.07.2022 und passen Ihren Abschlag bei der nächsten Abrechnung ggf. an. Falls Sie Ihren Abschlag jetzt schon ohne Wartezeit ändern möchten, ist dies natürlich jederzeit über unseren Onlineservice oder auch telefonisch möglich!
Sie haben Fragen?
energie schwaben ist Ihr zuverlässiger Partner auch in turbulenten Zeiten, wie wir sie derzeit erleben. Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung!
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