Biogas Tanks in grüner Landschaft

Grünes Gas – was benötige ich bis wann?

Gasheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, können nach GEG bis zum Jahr 2045 unverändert mit Erdgas weiterbetrieben werden.

Genaue Details zu den nach GEG benötigten Anteilen grünes Gas finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite:

Mit energie schwaben sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite

Sie möchten bereits jetzt Ihren Anteil grünes Gas erhöhen oder Ihren Neubau mit Gas beheizen? Gerne! Alle unsere Grüngas-Produke sind verfügbar!
Hier finden Sie das richtige Produkt:

Mein BioGas 15

  • 15% Biogasanteil.
  • Wird nach GEG 2024 ab 01.01.2029 benötigt, wenn Sie bis zum 30.06.2028 eine neue Gasheizung im Gebäudebestand einbauen. Ab dem 01.01.2035 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 30 reserviert.

Mein BioGas 30

  • 30% Biogasanteil.
  • Wird nach GEG 2024 ab 01.01.2035 benötigt, wenn Sie bis zum 30.06.2028 eine neue Gasheizung im Gebäudebestand einbauen. Ab dem 01.01.2040 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 65 reserviert.

Mein BioGas 65

  • 65% Biogasanteil.
  • Wird nach GEG 2024 seit 01.01.2024 bei Einbau einer Gasheizung im Neubau benötigt.
  • Nach GEG 2024 benötigen Sie ab 01.01.2040 mindestens 60% Biogas, wenn Sie bis zum 30.06.2028 eine neue Gasheizung im Gebäudebestand einbauen.
  • Bauen Sie Ihre neue Gasheizung ab dem 01.07.2028 im Gebäudebestand ein, benötigen Sie einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65% grünen Gasen.
  • Ab dem 01.01.2045 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 100 reserviert.

Mein BioGas 100

  • 100% Biogasanteil. Wird nach GEG 2024 ab 01.01.2045 in allen Gasheizungen benötigt.

Wasserstoff

  • Bereits ab dem Jahr 2035 bieten wir Ihnen in ausgewählten Netzgebieten 100% Wasserstoff an. Wir werden dieses Produktangebot bis zum Jahr 2045 stetig ausweiten. 
  • Mehr zu unserem Engagement im Bereich Wasserstoff finden Sie hier.

Sie möchten wechseln? Gerne! Alle unsere Grüngas-Produke sind bereits verfügbar!

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Wohnfläche im Haushalt
50m2
80m2
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Jahresverbrauch
16.000  kWh
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Biogas erfüllt die Anforderung nach § 71 Absatz 2 - 4 GEG. Die Massebilanzierung und die Nachweisführung erfolgt über das Biogasregister der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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