Mit THG-Quote attraktive Prämien sichern

Elektromobilität zahlt sich aus: Für Ihr Engagement in eine nachhaltige Zukunft erhalten Sie eine garantierte Treibhausgasquote (THG) für Ihr E-Auto. Beantragen Sie Ihre jährliche THG-Prämie für Ihre CO2-Einsparungen - gemeinsam mit unserem Partner, der carbonify GmbH, unterstützen wir Sie dabei!

Prämie "Klassik" für M175 €

Aktuelle Prämienhöhe für Ihr Fahrzeug

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Unser Partner carbonify übernimmt die komplette Abwicklung für Sie. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten, mit denen Sie im Kundenportal der carbonify GmbH jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer THG-Prämie abrufen können.  

Sie sind Gewerbetreibender und möchte Ihre Flotte registrieren? Kein Problem - auch hierfür steht Ihnen unser Partner mit seinen Dienstleistungen zur Verfügung.
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In 4 Schritten zur THG-Prämie

E-Fahrzeug registrieren

Geben Sie im Kundenportal von carbonify Ihre Kontaktdaten an und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.

THG-Prämie beantragen

Laden Sie ein Bild Ihres Fahrzeugscheins hoch und geben Sie Ihre Bankverbindung an. 

 

Prüfung der Dokumente

Im Anschluss reicht carbonify Ihre THG-Quote beim Umweltbundesamt ein, wo sie geprüft wird. 

Gutschrift der THG-Prämie

Nach positiver Rückmeldung vom Umweltbundesamt erhalten Sie von carbonify Ihre Prämie. 

Ihre Fragen, unsere Antworten

FAQ Mobilität THG-Quote

Wer kann sich für die THG-Prämie registrieren?

Privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mitmachen. Die Fahrzeuge können geleast oder finanziert sein. Bedingung ist, dass Sie als Halter*In im Fahrzeugschein eingetragen sind. Wichtig: Hybrid-Fahrzeuge sind von der  THG-Quote ausgeschlossen. 

Muss ich Kunde bei energie schwaben sein, um die THG-Quote zu beantragen?

Nein, alle Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Quote beantragen.

Steuer und Auszahlung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen

Gehört das für die THG-Quote angemeldete E-Fahrzeug dem Privatvermögen an, sind die erhaltenen Zahlungen „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. An Privatpersonen wird die THG-Prämie ohne Ausweis der MwSt. als Nettobetrag ausbezahlt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Bis wann kann ich meine THG-Prämie für das aktuelle Jahr geltend machen?

Das Umweltbundesamt hat den Beantragungszeitraum für die THG-Quoten für E-Fahrzeuge auf den 15. November des Beantragungsjahres festgelegt. 

FAQ Mobilität THG-Quote

Kann ich mich mit meinem Leasingfahrzeug für die THG-Prämie registrieren?

Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen an der THG-Prämie ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.

FAQ Mobilität THG-Quote

Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?

Für die Registrierung werden einige persönliche Angaben und eine digitale Kopie Ihrer aktuellen deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für das Elektrofahrzeug benötigt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug im Laufe des Jahres verkaufe?

Pro Fahrzeug kann die Quote lediglich einmal im Jahr generiert werden.

Sollten Sie die Quote bereits generiert haben, kann der Käufer oder die Käuferin dieses Fahrzeuges die Quote für das laufende Jahr nicht mehr in Anspruch nehmen.

Wird in einem Verpflichtungsjahr ein Fahrzeug, für dessen Strommenge bereits eine Mitteilung an das Umweltbundesamt erfolgte, auf eine andere Person zugelassen, hat die Person, auf die das Fahrzeug bisher zugelassen war, die andere Person über diese Mitteilung zu informieren.

Interessant für Sie?

Gerne stehen wir für weitere Beratung zur Verfügung.

Service THG-Prämie
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