Seit dem 1. November 2020 regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Bestimmungen zur Erstellung der Energieausweise. Ein Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und hilft so, verschiedene Immobilien in etwa miteinander zu vergleichen.
Als Eigentümer brauchen Sie einen Energieausweis nicht nur bei Neubauten, sondern auch dann, wenn Sie Ihre Bestandsimmobilien verkaufen, vermieten oder verpachten möchten.
Welcher Ausweis ist notwendig?
In Deutschland gibt es zwei Energieausweise:
- den Verbrauchsausweis (bis zu 5 Wohneinheiten 149,- EUR für Kunden / 169,- EUR für Nicht-Kunden; ab 6 Wohneinheiten (169,- EUR für Kunden / 189,- EUR für Nicht-Kunden) und
- den Bedarfsausweis (bis zu 5 Wohneinheiten 249,- EUR für Kunden / 269,- EUR für Nicht-Kunden; ab 6 Wohneinheiten (269,- EUR für Kunden / 289,- EUR für Nicht-Kunden).
Bitte beachten
Das GEG hat die Sorgfaltspflicht der Immobilien-Eigentümer und Aussteller von Energieausweisen verschärft.
Das heißt: Stellt ein Eigentümer die Daten für den Energieausweis bereit, muss er für deren Korrektheit geradestehen. Auch der Aussteller ist verpflichtet, alle Daten sorgfältig zu prüfen. Hat er Zweifel, dann darf er sie nicht für die Berechnung verwenden.
Auch Sanierungsstände und inspektionspflichtige Klimaanlagen müssen im Energieausweis mit Fälligkeitsdatum der Inspektion angegeben und Treibhausgas-Emissionen verpflichtend genannt werden. Außerdem wird der bisher datenbasierte Energieverbrauchsausweis künftig um eine Begehung der Immobilie oder Fotoanalyse erweitert.
Energieausweis beantragen
Um einen E-Ausweis zu beantragen füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses entweder per E-Mail an energieausweis@energie-schwaben.de oder per Post an die Adresse im Antragsformular.
Wichtig: Foto nicht vergessen!
Bitte fügen Sie Ihrem Erfassungsbogen mindestens ein Foto der Außenansicht und der Heizungsanlage des Objektes bei. Das GEG fordert solche Aufnahmen, ohne darf laut Gesetzgeber keine Ausstellung erfolgen.
Noch Fragen zum Energieausweis?
- Wofür benötige ich den Energieausweis?
- Bedarfs- oder verbrauchsbasiert – wer benötigt welchen Energieausweis?
- Was bietet der Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)
- Was bietet der Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)
- Welches Gebäude braucht ab wann den Energieausweis?
- Wieviel kostet ein Energieausweis für Wohngebäude?
- Bei welchen Gebäuden ist ein verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweis rechtlich zwingend?
- Wo bekomme ich einen Energieausweis für Wohngebäude?