Nach Modernisierung und Einbau einer neuen Gasheizung bis zum 30.06.2028 in Ihrem Bestandsgebäude benötigen Sie einen steigenden Anteil an grünem Gas. Zeitlich gestaffelt und geregelt durch das Gebäudenergiegesetz (GEG).
So halten Sie alle Stichtage und Umstellfristen ein: Wählen Sie einfach unseren Tarif “Mein ZukunftsGas”. Wir kümmern uns stets zuverlässig um den richtigen Anteil an Grüngas. Und Sie haben Zeit für die schönen Dinge des Lebens.
Darum geht’s:
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