30% bis zu 70% als Förderung vom Staat
Das wichtigste Förderprogramm für eine neue und energieeffiziente Heizung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Heizungsmodernisierung wird als Einzelmaßnahme gefördert und umfasst alle notwendigen Schritte vom Ausbau der alten Heizung, über den Kauf und den Einbau der neuen Technik bis hin zur Inbetriebnahme. Die Förderung erfolgt prozentual und liegt je nach Heiztechnik zwischen 30% und 70% der anfallenden Kosten. Der Zuschuss kann im Vorfeld beantragt werden.
So einfach geht`s:
Für die staatliche BEG-Förderung spielt der richtige Zeitpunkt der Antragstellung eine wichtige Rolle.
Heizung planen
Holen Sie sich ein Angebot für Ihre neue Heizung ein. Warten Sie unbedingt mit der Beauftragung des Fachbetriebs und reichen Sie zuerst Heizungsangebot und Checkliste beim Förderantragsservice ein.
Förderantrag abwarten
Wir übernehmen alles Weitere und informieren Sie, sobald Ihr Förderantrag gestellt wurde. Nun ist die Förderung für Sie reserviert, der Fachbetrieb kann beauftragt werden und die Heizungsmodernisierung starten.
Neue Heizung einbauen und Fördergelder abrufen
Nach Einbau und Inbetriebnahme schalten Sie einfach wieder den Förderantragsservice ein und schon starten wir mit dem Nachweis zur Auszahlung Ihrer Fördergelder.
Das Rund-Um-Sorglos Paket
Sparen Sie Zeit und Aufwand – unsere Berater nehmen Ihnen im Förderantragsservice alle Formalitäten ab.
- Wir kennen die Dos und Dont‘ s und wissen wodrauf es ankommt.
- Das Rund-Um-Sorglos Paket - vom Antrag bis zur Auszahlung
- Mit den im Förderantragsservice beantragten Fördergelder können Sie rechnen. Denn wir prüfen für Sie bereits im Vorfeld, ob alle Förderkriterien passen.
Unser Förderservice im Überblick
Heizungsmodernisierung im Wohngebäude
Mit unserem Förderservice garantieren wir Ihnen:
- Prüfung der Voraussetzungen zur Förderung
- Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Antragstellung im KfW-Kundenportal
- Die Erstellung der gBzA (Gewerbliche Bestätigung zum Antrag) und gBnD (Bestätigung nach Durchführung) wird von Energieeffizienz-Experten übernommen. Für die Berechnung der THG-Minderung wird der Energieausweis des Objektes benötigt oder alternativ die Heizlastberechnung
- Bei Wärmepumpen wird die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigt
- Support-Hotline bei der Antragstellung von Mo-Fr von 9-17 Uhr unter 0821/9002479
Förderservice anfordern
- Förderservice-Checkliste ausfüllen
- Zusammen mit den Heizungsangebot einreichen
Brennstoffzelle
Mit unserem Förderservice garantieren wir Ihnen:
- Prüfung der Voraussetzungen zur Förderung
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM)
- Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung des Zuschusses
- Unsere Kundinnen und Kunden erhalten eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Registrierung im KfW-Kundenportal
- Support-Hotline bei der Antragstellung von Mo-Fr von 9-17 Uhr unter 0821/9002479
Förderservice anfordern
- Förderservice-Checkliste ausfüllen
- Zusammen mit allen Angeboten und Kosten für den Einbau der Brennstoffzelle einreichen
Unser Service für Sie:
249 € für Privatkunden bzw. 309 € für gewerbliche Antragsteller
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Ihre Fragen, unsere Antworten
Für welche Gebäude kommt die BEG-Förderung in Frage?
Die Heizungsmodernisierung wird in Wohngebäuden und auch in Nichtwohngebäuden gefördert, die mindestens 5 Jahre alt sind, d.h. der Bauantrag oder die Bauanzeige müssen älter als 5 Jahre sein.
Wann kann ich mit der Heizungsmodernisierung starten?
Der Förderantrag für einen BEG-Zuschuss muss unbedingt im Vorfeld gestellt werden. Das bedeutet, noch bevor der Fachbetrieb beauftragt wird und die Arbeiten im Haus starten. Das ist eine wichtige Voraussetzung des Fördergebers und gleichzeitig auch ein Ko-Kriterium.