Rechnungserklärung Gas
Ansprechpartner / Kontaktdaten
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Vertragskontonummer
Durch die Vertragskontonummer wird Ihre Verbrauchsstelle genau identifiziert. Bitte geben Sie Ihre
Vertragskontonummer bei allen Mitteilungen an, damit diese von uns schnellstmöglich bearbeitet
werden können.
Rechnungsnummer
Die Rechnungsnummer identifiziert die Rechnung eindeutig. Geben Sie diese bitte zusätzlich zur
Vertragskontonummer bei allen Fragen zu Ihrer Rechnung an.
Verbrauchsstelle
Die nachfolgenden Mess- und Abrechnungswerte beziehen sich auf diese Verbrauchsstelle.
Vorjahresverbrauch
Falls entsprechende Daten vorliegen, zeigen wir für Sie hier einen Jahresvergleich auf, damit Sie
sehen, ob Sie gegenüber der Vorperiode einen höheren oder einen geringeren Verbrauch haben. Beachten
Sie bitte den eventuell unterschiedlichen Abrechnungszeitraum gegenüber der Vorperiode.
Vertragsdaten
Hier finden Sie den aktuellen Stand Ihrer Vertragsdetails.
Stand von / Stand bis
Hier finden Sie den Zählerstand zum Beginn (von) und zum Ende (bis) des Abrechnungszeitraums.
Zustandszahl (Z-Zahl)
Die abrechnungsrelevante Zustandszahl wird von Ihrem Netzbetreiber ermittelt und bereitgestellt. Mit der Zustandszahl wird die im Betriebszustand gemessene Erdgasmenge (abhängig von Druck und Temperatur) in den Normzustand umgerechnet. Als Normzustand wird das Volumen eines Gases bei der Temperatur von Null Grad Celsius und einem Druck von 1.013,25 bar bezeichnet.
Brennwert
Erdgas ist ein Naturprodukt und liegt als solches in unterschiedlicher Beschaffenheit vor. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie frei wird, wenn man einen Kubikmeter (m³) Erdgas im Normvolumen verbrennt, d.h. er gibt die Kilowattstunden (kWh) pro Kubikmeter Erdgas an.
Verbrauch
Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden ausgewiesen und ergibt sich aus der Multiplikation von Differenz x Z-Zahl x Brennwert.
Rechnungsbetrag
Hier errechnen wir Ihre Kosten anhand der Verbräuche aus den oben stehenden Verbrauchsdaten und Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis.
Produkt
Hier wird angegeben nach welchem Produkt der Verbrauch abgerechnet wird.
Umsatzsteuer 7 bzw. 19 %
Die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf die Belieferung mit Erdgas endete zum 31. März 2024. Seitdem beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %. Die Umsatzsteuer wurde im Oktober 2022 zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorübergehend auf 7 % gesenkt.
Steuern/Umlagen/Abgaben
Zu Ihrer Information sind hier staatlich veranlasste Abgaben ausgewiesen. Diese sind bereits in unseren Tarifen enthalten.
Netznutzungsentgelte
Zu Ihrer Information sind hier von Ihrem Netzbetreiber erhobene Bestandteile der Netznutzungsentgelte ausgewiesen. Diese sind bereits in unseren Tarifen enthalten.
Geleistete Abschlagszahlungen
Dieser Betrag entspricht Ihren bereits geleisteten Zahlungen im angegebenen Abrechnungszeitraum.
Rechnungsbetrag oder Guthaben
Hier finden Sie den abschließenden Rechnungsbetrag. Guthaben werden Ihnen überwiesen. Forderungen bitten wir auf unser Konto zu überweisen. Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ziehen wir den Betrag von Ihrem Bankkonto ein.
Neuer Abschlag
Im Normalfall werden die monatlichen Abschläge auf 12 Zahlungen innerhalb eines Jahres aufgeteilt, sodass am Ende des Abrechnungszeitraumes die Kosten für Ihren voraussichtlichen Energieverbrauch gedeckt sind. Außerdem finden Sie hier die Fälligkeiten für die neuen Abschlagszahlungen. Bitte beachten Sie, dass ein kürzerer Abrechnungsturnus in Monaten mit hohem Verbrauch zu deutlich höheren Abschlagszahlungen und in Monaten mit geringerem Verbrauch zu deutlich niedrigeren Abschlagszahlungen führt.
Allgemeine Informationen zu Sonderproduktverträgen
Nach § 41 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 EnWG sind wir als Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Sie als Haushaltskunde in Ihrer Rechnung über die hier aufgeführten Inhalte zu informieren.
Standardisierte Begriffserklärungen
Die hier aufgeführten Begriffserklärungen sind allgemeine Informationen zu wesentlichen Vertragsinhalten, wie sie im überarbeiteten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gefordert werden. Diese Erläuterungen sollen den Verbraucher umfassender und einheitlich informieren.
Standardisierte Begriffserklärungen
Die hier aufgeführten Begriffserklärungen sind allgemeine Informationen zu wesentlichen Vertragsinhalten, wie sie im überarbeiteten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gefordert werden. Diese Erläuterungen sollen den Verbraucher umfassender und einheitlich informieren.